Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich, Begriffe

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von Sebastian Scholz, handelnd unter „Der Kollege.“ (nachfolgend „Der Kollege“), insbesondere Organisationsentwicklung, Wirkungschecks und Prozessbegleitung sowie auch als „Kollege auf Zeit“. Der Kollege erbringt keine Rechts-, Steuer-, arbeitsrechtliche oder betriebsverfassungsrechtliche Beratung sowie keine Wirtschaftsprüfung.
  2. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber“), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
  3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

  1. Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform oder durch Beginn der Leistung zustande.
  2. Maßgeblich für Inhalt und Umfang der Leistungen sind das jeweilige Angebot, die Angebotsunterlage und diese AGB. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
  3. Der Kollege erbringt Beratungs-, Begleitungs-, Analyse-, Moderations-, Strukturierungs- und Interventionsleistungen im Bereich Organisationsentwicklung. Ein bestimmter wirtschaftlicher, organisatorischer oder persönlicher Erfolg wird nicht geschuldet, sofern er nicht ausdrücklich als garantierter Erfolg vereinbart ist.
  4. Beschriebene Zielzustände, Kennzahlen, Wirkungsindikatoren und Ergebnisse dienen der gemeinsamen Steuerung und Überprüfung der Zusammenarbeit. Sie begründen keine Garantie für einen bestimmten Eintritt.

§ 3 Mitwirkung des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Ansprechpartner, Termine, Unterlagen, Zugänge und Entscheidungsgrundlagen rechtzeitig und vollständig bereit.
  2. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass vereinbarte Formate, Workshops, Interviews, Abstimmungen und Entscheidungsprozesse mit den erforderlichen Personen durchgeführt werden können.
  3. Verzögerungen, Mehrkosten oder Einschränkungen, die auf fehlender, verspäteter oder unzureichender Mitwirkung beruhen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Vereinbarte Fristen verschieben sich angemessen.

§ 4 Leistungsdurchführung

  1. Der Kollege erbringt die Leistungen eigenverantwortlich und nach fachlichem Ermessen. Art, Reihenfolge und Methodik der Umsetzung können angepasst werden, soweit dies dem vereinbarten Ziel dient.
  2. Leistungen können vor Ort, remote oder hybrid erbracht werden. Der konkrete Modus wird projektbezogen abgestimmt.
  3. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind vorbereitende Gespräche, Auswertungen, Konzeption, Dokumentation, Nachbereitung, Abstimmung und situative Interventionen Bestandteil der Leistung nur im vereinbarten Umfang.
  4. Der Kollege ist berechtigt, Leistungen aus wichtigem Grund zu verschieben, insbesondere bei Krankheit, höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Umständen. Ersatztermine werden angemessen abgestimmt.

§ 5 Vergütung und Zahlung

  1. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Sofern ein Festpreis vereinbart ist, erfolgt keine Abrechnung nach Stunden.
  2. Eine Vergütung ist nicht vom Eintritt eines bestimmten Erfolgs, Ergebnisses oder einer bestimmten Kennzahl abhängig, sofern dies nicht ausdrücklich in Textform als gesonderte Vergütungsregelung vereinbart ist.
  3. Soweit im Angebot nicht anders geregelt, werden 50 % der Vergütung bei Beauftragung und weitere 50 % 60 Tage nach Projektstart fällig.
  4. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zahlbar.
  5. Alle Preise verstehen sich, soweit einschlägig, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Soweit eine umsatzsteuerfreie Leistung nach § 19 UStG ausgewiesen ist, wird keine Umsatzsteuer berechnet.
  6. Reise-, Übernachtungs- und sonstige Nebenkosten werden nur berechnet, wenn dies vereinbart ist.
  7. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Der Kollege ist berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Beträge zurückzuhalten.

§ 6 Termine, Laufzeit und Beendigung

  1. Projektlaufzeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht.
  2. Kündigungsrechte aus wichtigem Grund bleiben unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Zusammenarbeit aufgrund fehlender Mitwirkung, nachhaltiger Störung des Vertrauensverhältnisses oder Zahlungsverzugs unzumutbar wird.
  3. Bei vorzeitiger Beendigung sind bereits erbrachte Leistungen sowie fest eingeplante und nicht mehr anderweitig verwertbare Zeitanteile angemessen zu vergüten. Bei vereinbartem Festpreis bleibt der Vergütungsanspruch anteilig nach Projektfortschritt bestehen.

§ 7 Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte

  1. Konzepte, Präsentationen, Auswertungen, Modelle, Methoden, Vorlagen, Checklisten, Steuerungslogiken und sonstige Arbeitsergebnisse von Der Kollege bleiben urheberrechtlich geschützt.
  2. Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für interne Zwecke im Rahmen des beauftragten Projekts.
  3. Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung, Vervielfältigung über den internen Gebrauch hinaus oder Nutzung für andere Organisationen ist nur mit vorheriger Zustimmung in Textform zulässig.
  4. Vorbestehende Methoden, Frameworks, Erfahrungswissen und Know-how von Der Kollege bleiben dessen Eigentum und dürfen auch für andere Auftraggeber genutzt werden.

§ 8 Gewährleistung

  1. Soweit Leistungen werkvertragliche Elemente enthalten, gelten die gesetzlichen Mängelrechte nach Maßgabe dieser Regelung.
  2. Ein Mangel liegt nur vor, wenn eine konkret vereinbarte Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht wurde.
  3. Kein Mangel liegt insbesondere vor, wenn angestrebte Wirkungen, Zielzustände, Kennzahlen, Veränderungen, Einsparungen, Entscheidungsqualitäten, Verbindlichkeiten oder sonstige organisatorische Ergebnisse nicht oder nicht vollständig eintreten.
  4. Bei berechtigten Mängeln ist Der Kollege zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von Der Kollege durch Nachbesserung oder erneute Leistungserbringung.
  5. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Auftraggeber die Vergütung angemessen mindern. Ein Rücktritt kommt nur bei erheblichen Mängeln in Betracht.
  6. Mängelansprüche verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab Leistungserbringung, soweit nicht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind.

§ 9 Vertraulichkeit

  1. Die Parteien behandeln alle nicht öffentlich bekannten geschäftlichen, organisatorischen, wirtschaftlichen und persönlichen Informationen vertraulich.
  2. Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Vertragsende fort.
  3. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

§ 10 Datenschutz

  1. Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.
  2. Soweit Der Kollege im Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien erforderlichenfalls eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

§ 11 Haftung

  1. Der Kollege haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Der Kollege nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Reputationsschäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  4. Der Kollege haftet nicht für Entscheidungen, Umsetzungen oder unternehmerische Maßnahmen des Auftraggebers. Diese bleiben in der Verantwortung des Auftraggebers.

§ 12 Referenznennung

Eine öffentliche Nennung des Auftraggebers als Referenz ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht.
  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Hannover.
  3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
  4. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Juni 2026